Stiftungsgründung – Schritte von der Idee zur Anerkennung

Die Gründung einer Stiftung ist ein ganz besonderer Schritt – für Privatpersonen wie auch Unternehmen. Die eigene Stiftung markiert oft einen Wendepunkt im Leben.

Am Anfang steht die Idee. Die Motive für die Gründung einer Stiftung sind sehr vielfältig – Schicksalsschläge, Kindheitsträume, ein berufliches oder familiäres Lebenswerk erhalten, etwas zurückgeben oder aus einem Erbe heraus Sinn stiften und dieses zusammenhalten.

Die Erfahrung zeigt: es ist beglückender, zu Lebzeiten zu stiften, als von Todes wegen. So geben Sie Ihrer Stiftung in der alltäglichen Stiftungsarbeit Ihre persönliche Handschrift und können sich am Wirken Ihrer Stiftung erfreuen.

Die Herausforderung ist es, Ihr Vermögen und Ihre Idee klug miteinander zu verknüpfen. Neben den notwendigen Formalitas ist es gerade in der Gründungsphase unerlässlich, sich mit den Themen Zweckverwirklichung, Gremiengestaltung, Mitteleinwerbung und Öffentlichkeitsarbeit intensiv auseinander zu setzen. Nur so kann dauerhaft erfolgreiche Stiftungsarbeit gelingen und die Stiftung Schritt für Schritt ihren Platz in der ständig wachsenden Stiftungslandschaft einnehmen.

10 Tipps zur Stiftungsgründung

Wie finde ich den richtigen Stiftungszweck?

Wichtig ist neben allen rechtlichen Fragen vor allem ein gutes Konzept mit einem Stiftungszweck, mit dem sich der Stifter identifizieren kann und der auch realistisch umsetzbar ist. Neben der finanziellen Ausstattung ist eine kompetente Gremienbesetzung zu bedenken. Gerade wenn sich der Stifter mal nicht mehr selbst einbringen kann, ist es wichtig, daß eine professionale Stiftungsarbeit gesichert ist und die Begeisterung mit „Herzblut“ des Stifters erhalten bleibt.

Die Rechtsform einer Stiftung kann sinnvoll sein, um aufgebautes Vermögen in seiner Substanz langfristig zu erhalten und dabei auch die Familie eines Stifters zu versorgen. Dabei kann sie gemeinnützige Zwecke verfolgen und dadurch unter anderem auch von den steuerlichen Vorteilen profitieren. 95% der Stiftungen in Deutschland sind als gemeinnützig anerkannt, entsprechend gering ist die Zahl der Familienstiftungen. Da eine Stiftung nicht widerrufen werden kann und es zahlreiche steuerrechtliche Aspekte zu beachten gilt, sollte die Gründung einer Stiftung wohlüberlegt sein.

Die Bandbreite der möglichen gemeinnützigen Stiftungszwecke ist weit gefasst. Für mildtätige und gemeinnützige Zwecke wie Jugendförderung, Sport, Unterstützung von Kunst und Kultur, Stipendien für Schüler und Studenten einkommensschwacher Familien, Förderung von Einrichtungen für bedürftige Menschen bis hin zum Erhalt und der Restaurierung historischer Gebäude sieht das Gesetz die Steuerbefreiung der Stiftung vor. Auch die Förderung von Tier- und Umweltschutz oder lokalem Brauchtum ist steuerrechtlich anerkannt. In der Stiftungssatzung können auch mehrere Stiftungszwecke gleichzeitig eingesetzt werden.

Oft hat die Entscheidung für einen bestimmten Stiftungszweck etwas mit der eigenen Lebenserfahrung zu tun. In vielen Stiftungen werden Themen aus der Familiengeschichte und dem eigenen familiären und wirtschaftlichen Lebenswerk verarbeitet. Generell ist der Stifterwille die maßgebliche Richtschnur für die spätere Stiftungsarbeit.


Verteilung der Stiftungszwecke

Verteilung der Stiftungszwecke

Was ist der sinnvollste Zeitpunkt für eine Stiftungsgründung?

Bei der Gründung ist zu unterscheiden zwischen einer Anerkennung zu Lebzeiten oder durch letztwillige Verfügung von Todes wegen, also ein Testament oder Erbvertrag. Eine alte Weisheit sagt: „Lieber mit warmen Händen geben“. So kann der Stiftungsgründer zu Lebzeiten beobachten, wie die von ihm gegründete Stiftung mit dem geschenkten Vermögen umgeht und die Freude an seinem Wirken noch selbst erfahren. Immer muss dem Übertragenden aber dabei klar sein: Geschenkt ist geschenkt. Schenkungen sollten nie rein steuerlich oder sozial motiviert sein und es sollte ausreichend finanzieller Spielraum für nicht vorhersehbare Veränderungen des eigenen Lebens bleiben.

Grundsätzlich gilt, sich frühzeitig mit der Thematik einer erbrechtlichen Gestaltung auseinanderzusetzen. Dies fällt vielen Menschen naturgemäß schwer und wird gerne immer wieder verschoben. Die Praxis zeigt, wie in vielen Fällen aufgrund unklarer oder fehlender Testamente es zu großen Erbstreitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen kommt, was sicher nicht im Sinne des Erblassers gewesen war. Auch ist zu bedenken, dass ein unerwarteter Unfall oder Krankheit zur Geschäftsunfähigkeit des Erblassers führen kann und damit keine Möglichkeit mehr besteht, den Nachlass wunschgemäß und sinnvoll zu regeln.

Ratsam ist es, beides zu kombinieren. So kann der Stifter „seiner“ Stiftung zu Lebzeiten seine persönliche Handschrift im Stiftungsalltag verleihen, die Stiftungsarbeit aktiv mitgestalten und selbst noch das Glück und die Freude des Stiftens erleben. Gleichzeitig kommt er in den Genuss der einkommenssteuerlichen Vorteile und ist für den eigenen Lebensabend abgesichert. Das verbliebene Vermögen fließt dann von Todes wegen der Stiftung zu, womit dann der erbrechtliche Fortbestand des Nachlasses dauerhaft und nachhaltig gesichert ist.