Vorsorgeregelungen zu Lebzeiten

Im Leben passieren viele Dinge, die nicht vorherzusehen sind. Manchmal sind sie erfreulich und manchmal können sie ein Leben völlig aus der Bahn werfen. Handlungs- oder sogar Geschäftsfähigkeit sind dann plötzlich stark eingeschränkt.

In Deutschland gibt es die Möglichkeit einer gesetzlichen Betreuung, diese ist aber oft nicht ausreichend und meist auch nicht gewünscht. So ist es wichtig, sich frühzeitig mit einer umfassenden Vorsorgeregelung auseinanderzusetzen. Zwischen einem Schicksalsschlag und dem tatsächlichen Ableben können viele Jahre vergehen, in denen aber eine letztwillige Verfügung noch nicht greift und ein geregelter Vermögenszugriff nicht gewährleistet ist.

Gerade Unternehmer müssen die Fälle von Krankheit und Unfall frühzeitig bedenken, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens verantwortungsvoll zu gewährleisten.

Das Forum für Nachfolge- und Vermögensplanung hilft Ihnen die wichtigsten Themen Ihrer Vorsorge zu bedenken: Betreuungs- sowie Patientenverfügung, Vermögensvollmacht und Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten.

Unter Mein Nachlassordner finden Sie alle wichtigen Vorlagen, um Ihren persönlichen Nachlassplaner zu erstellen.


An welche Vollmachten sollte ich denken?

Vollmacht

Es ist sicher nicht immer einfach, dem Älterwerden entgegenzublicken. Noch schwieriger ist es sich vorzustellen, dass das Risiko steigt, durch Krankheiten oder Unfälle körperlich oder geistig vielleicht nicht mehr in der Lage sein zu können, Entscheidungen zu treffen und selbstbestimmt zu handeln. Um zu verhindern, dass im Falle eines Falles nicht nach Ihren Vorstellungen entschieden wird, sollten Sie sich mit Vollmachten und Verfügungen rechtzeitig absichern.

Des Weiteren sollten Sie in Erwägung ziehen, mehr als eine Person für die verschiedenen Vollmachten und Verfügungen zu benennen. Sollte der Fall eintreten, dass die erste Person zur gleichen Zeit wie Sie verunglückt, gibt es dann eine zweite Person, die in Ihrem Interesse handeln kann.


Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson als Stellvertreter ermächtigen, Ihre Interessen zu vertreten. Sie können genau festlegen, welche Person welche Angelegenheiten übernehmen soll.

Dies umfasst zum Beispiel die Bestimmung eines Pflegeheims oder auch Vertragsangelegenheiten mit Banken. Es gibt auch die Möglichkeit Verfügungen über Immobilien in einer Vollmacht zu inkludieren. Damit der Bevollmächtigte aber über die Immobilien verfügen kann, sie zum Beispiel auf Wunsch verkaufen kann, muss die Vollmacht in diesem Fall notariell beurkundet werden.

Wenn Sie nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig sind, kann Ihre Familie Sie nicht ohne weiteres vertreten. Liegt keine wirksame Vorsorgevollmacht vor, leitet das zuständige Gericht im Regelfall ein Verfahren ein und bestimmt einen gesetzlichen Betreuer. Dies gilt es in den meisten Fällen zu vermeiden.

Zu bedenken ist bei der Abfassung einer Vollmacht auch, ob die Vollmacht über den Tod hinaus wirksam sein soll. Gerade in der Übergangszeit nach dem Ableben bis zur Klärung einer wirksamen Verfügungsberechtigung des Nachlasses durch Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ist es entscheidend, die Handlungsfähigkeit des Nachlasses zu gewährleisten und diesen Zeitraum in die Vollmacht miteinzubeziehen.

Ein Muster einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus mit einem Bevollmächtigten sowie ein Muster mit einem Ersatzbevollmächtigten finden Sie in unserem Nachlassordner.


Bankvollmacht

Wie oben schon beschrieben, enthält eine allgemeine Vorsorgevollmacht im Regelfall auch die Vollmacht für Konten bzw. Vermögen. Wichtig ist aber zu beachten, ob Ihre Bank nur Vollmachten auf Grundlage hauseigener Vorlagen akzeptiert.

Insbesondere bei internationalen Bankverbindungen ist zu prüfen, welche Form von Vollmachten Ihre Bank anerkennt. Klären Sie die Form direkt mit Ihrer Bank ab, damit es im Nachhinein nicht zu Problemen kommt. Mittels einer Bankvollmacht können Sie spezifisch für Ihre Bankkonten, Depots und Schließfächer unterschiedlichen Personen Verfügungsrechte erteilen. Unter Umständen können Sie in Ihrer Bankvollmacht auch die Rechte des Bevollmächtigten einschränken.

Expertentipp:

Achten Sie darauf, dass eine Bankvollmacht über den Tod hinaus erteilt wird. Bis zur Erteilung eines Erbscheins oder Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sperren Banken im Regelfall die Konten und es können leicht einige Wochen vergehen. Gerade in dieser Zeit muss die Zahlung laufender Kosten für offene Rechnungen, Steuernachzahlungen, Wohnung, Auto sowie auch die Beerdigung gewährleistet sein.


Betreuungsverfügung

Bitte beachten Sie unbedingt den Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht. Denn mit Hilfe einer Betreuungsverfügung können Sie eine oder auch mehrere Personen ernennen, die, falls sie geistig oder körperlich nicht mehr in Lage sein sollten, in Ihrem Interesse tätig werden. Allerdings werden in dieser Verfügung keine rechtlich verbindlichen Vollmachten ausgestellt – für die Erledigungen Ihrer Angelegenheiten bleibt zunächst das Vormundschaftsgericht zuständig.

Ohne eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung muss dieses Gericht im Notfall einen gesetzlichen Betreuer bestimmen. Sofern eine Vorsorgevollmacht vorliegt, darf das Betreuungsgericht keine Betreuung anordnen. Eine Betreuungsverfügung ist wichtig, um dem Betreuer wesentliche Handlungsanweisungen geben zu können: Wie wünschen Sie sich die Versorgung und Pflege im Alter? Wie wünschen Sie sich die Verwaltung Ihres Vermögens?


Patientenverfügung

Sollten Sie durch einen Unfall oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sein, über Ihre medizinischen Behandlungsmaßnahmen entscheiden, können Sie dies im Vorfeld mit einer Patientenverfügung bestimmen. So kann man sich in seiner Patientenverfügung dazu entscheiden lebensverlängernde Maßnahmen auszuschließen.

Außerdem können Sie sich überlegen, ob Sie Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbinden wollen und eine oder mehrere Personen über den Gesundheitszustand in Kenntnis gesetzt werden sollen und Einsicht in Ihre Krankenakten gestatten wollen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie natürlich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.

Expertentipp:

Halten Sie Ihre Patientenverfügung durch regelmäßige Erneuerung Ihrer Unterschrift mit Datum aktuell. So ist gewährleitest, dass im Ernstfall für den verantwortlichen Arzt feststeht, dass Ihr geschriebener Wille zu lebensverlängernden Maßnahmen auch aktuell ist.

Ein praxiserprobtes Muster einer Patientenverfügung finden Sie in unserem Nachlassorder.


Organspendeverfügung

Eine Organspendeverfügung legt fest, ob Sie nach Ihrem Tod bereit sind, Organe und/oder Gewebe spenden zu wollen. Für diese Form der Verfügung steht in Deutschland der Organspendeausweis zur Verfügung, den Sie zu jederzeit kostenlos unter www.organspende-info.de erwerben können und auch immer ausgefüllt bei sich tragen sollten.

In diesem Ausweis können Sie festhalten, welche Organe oder welches Gewebe Sie im Falle eines Falles spenden möchten. Sie können sich auch grundsätzlich gegen eine Organspende entscheiden, auch das können Sie auf dem Ausweis vermerken. Sollten Sie allerdings keinen Organspendeausweis führen, so müssten im Todesfall Ihre Angehörigen darüber entscheiden.


Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Vollmacht

Es ist auf jeden Fall ratsam, Versicherungen zu Lebzeiten abzuschließen, die Ihre Angehörigen im Ernstfall vor finanziellen Belastungen zu schützen. Im Folgenden können Sie sich über die Möglichkeiten und Unterschiede informieren.


Sterbegeldversicherung

Mit einer Sterbeversicherung decken Sie vor allem Kosten ab, die Ihre Bestattung betreffen sowie andere Ausgaben die direkt mit Ihrem Tod in Verbindung stehen. Seit 2004 zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr aus.

Sichern Sie sich nicht entsprechend ab, tragen Ihre Angehörigen die Kosten für Ihre Bestattung. Mit dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung können Sie schon zu Lebzeiten alles für Ihren Todesfall regeln und Ihre Bestattung ganz nach Ihren Wünschen gestalten.


Pflegeversicherung

Eine private Pflegeversicherung kann durchaus zu bedenken sein, denn die gesetzliche deckt oftmals nur die Grundsicherung ab. Wenn Sie im Alter auf die Pflege Ihrer Angehörigen angewiesen sein sollten, können Sie mit einer individuellen Pflegeversicherungen Ihre Angehörigen finanziell entlasten.